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   BSG, 11.05.2010 - B 13 R 589/09 B   

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BSG, 11.05.2010 - B 13 R 589/09 B (https://dejure.org/2010,17506)
BSG, Entscheidung vom 11.05.2010 - B 13 R 589/09 B (https://dejure.org/2010,17506)
BSG, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - B 13 R 589/09 B (https://dejure.org/2010,17506)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren - Darlegung der grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Anforderungen an Beschwerdebegründung - Behauptung der Verfassungswidrigkeit einer Norm - hinreichende Auseinandersetzung mit höchstrichterlicher Rechtsprechung

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Anforderungen an Beschwerdebegründung - Behauptung der Verfassungswidrigkeit einer Norm - hinreichende Auseinandersetzung mit höchstrichterlicher Rechtsprechung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 87/00 R

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid - Spätaussiedler - Verfassungsmäßigkeit des §

    Auszug aus BSG, 11.05.2010 - B 13 R 589/09 B
    Das BSG habe über die hier vorliegende Konstellation noch nicht entschieden, insbesondere auch nicht im Urteil vom 30.8.2001 (B 4 RA 87/00 R - BSGE 88, 274 = SozR 3-5050 § 22b Nr. 1) .

    Auf den hier zugrunde liegenden Sachverhalt lasse sich das Urteil des BSG vom 30.8.2001 ( B 4 RA 87/00 R - BSGE 88, 274 = SozR 3-5050 § 22b Nr. 1) nicht anwenden.

    Eine solche Auseinandersetzung mit dem in der Beschwerdebegründung genannten Urteil des BSG vom 30.8.2001 - B 4 RA 87/00 R (BSGE 88, 274 = SozR 3-5050 § 22b Nr. 1) und der dort ebenfalls genannten Entscheidung des BVerfG vom 13. [nicht: "30."] 6.2006 - 1 BvL 9/00 ua (BVerfGE 116, 96 = SozR 4-5050 § 22 Nr. 5) fehlt hier.

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus BSG, 11.05.2010 - B 13 R 589/09 B
    Zu Frage 1. trägt die Klägerin vor: Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 13.6.2006 - 1 BvL 9/00 ua - BVerfGE 116, 96 = SozR 4-5050 § 22 Nr. 5) habe zwar die erste Frage bejaht; allerdings habe der Entscheidung ein anderer Sachverhalt und ein anderer Personenkreis zugrunde gelegen.

    Eine solche Auseinandersetzung mit dem in der Beschwerdebegründung genannten Urteil des BSG vom 30.8.2001 - B 4 RA 87/00 R (BSGE 88, 274 = SozR 3-5050 § 22b Nr. 1) und der dort ebenfalls genannten Entscheidung des BVerfG vom 13. [nicht: "30."] 6.2006 - 1 BvL 9/00 ua (BVerfGE 116, 96 = SozR 4-5050 § 22 Nr. 5) fehlt hier.

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 11.05.2010 - B 13 R 589/09 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzellfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung ) , darlegen (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .

    Anstelle dessen hätte die Klägerin vortragen müssen, dass gegenüber den Entscheidungen des BSG und des BVerfG zumindest ein neuer erheblicher Gesichtspunkt aufgetreten sei, der die Möglichkeit einer anderen Entscheidung nicht offensichtlich ausschließe (vgl zum Ganzen BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11; SozR 3-1500 § 160a Nr. 34; Senatsbeschlüsse vom 13.5.2009 - B 13 R 127/09 B; vom 13.9.2007 - B 13/4 R 551/06 B - zitiert nach Juris) .

  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 11.05.2010 - B 13 R 589/09 B
    Die Begründung der Beschwerde darf sich nicht auf die bloße Behauptung einer Ungleichbehandlung beschränken, sondern muss unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG und des BSG darlegen, woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergibt (vgl BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11).

    Anstelle dessen hätte die Klägerin vortragen müssen, dass gegenüber den Entscheidungen des BSG und des BVerfG zumindest ein neuer erheblicher Gesichtspunkt aufgetreten sei, der die Möglichkeit einer anderen Entscheidung nicht offensichtlich ausschließe (vgl zum Ganzen BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11; SozR 3-1500 § 160a Nr. 34; Senatsbeschlüsse vom 13.5.2009 - B 13 R 127/09 B; vom 13.9.2007 - B 13/4 R 551/06 B - zitiert nach Juris) .

  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 11.05.2010 - B 13 R 589/09 B
    Im Übrigen ist eine Rechtsfrage als höchstrichterlich geklärt anzusehen, wenn das Revisionsgericht bzw das BVerfG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfragen geben (vgl Senatsbeschlüsse vom 21.1.1993 - BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8; vom 31.3.1993 - SozR 3-1500 § 146 Nr. 2).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 11.05.2010 - B 13 R 589/09 B
    Im Übrigen ist eine Rechtsfrage als höchstrichterlich geklärt anzusehen, wenn das Revisionsgericht bzw das BVerfG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfragen geben (vgl Senatsbeschlüsse vom 21.1.1993 - BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8; vom 31.3.1993 - SozR 3-1500 § 146 Nr. 2).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 11.05.2010 - B 13 R 589/09 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts und unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufzeigen, welche Fragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung der Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine solche Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65) .
  • BSG, 13.09.2007 - B 13/4 R 551/06 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 11.05.2010 - B 13 R 589/09 B
    Anstelle dessen hätte die Klägerin vortragen müssen, dass gegenüber den Entscheidungen des BSG und des BVerfG zumindest ein neuer erheblicher Gesichtspunkt aufgetreten sei, der die Möglichkeit einer anderen Entscheidung nicht offensichtlich ausschließe (vgl zum Ganzen BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11; SozR 3-1500 § 160a Nr. 34; Senatsbeschlüsse vom 13.5.2009 - B 13 R 127/09 B; vom 13.9.2007 - B 13/4 R 551/06 B - zitiert nach Juris) .
  • BSG, 13.05.2009 - B 13 R 127/09 B
    Auszug aus BSG, 11.05.2010 - B 13 R 589/09 B
    Anstelle dessen hätte die Klägerin vortragen müssen, dass gegenüber den Entscheidungen des BSG und des BVerfG zumindest ein neuer erheblicher Gesichtspunkt aufgetreten sei, der die Möglichkeit einer anderen Entscheidung nicht offensichtlich ausschließe (vgl zum Ganzen BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11; SozR 3-1500 § 160a Nr. 34; Senatsbeschlüsse vom 13.5.2009 - B 13 R 127/09 B; vom 13.9.2007 - B 13/4 R 551/06 B - zitiert nach Juris) .
  • BSG, 13.08.2018 - B 13 R 123/18 B

    Verrechnung einer rückständigen Beitragsforderung einer Berufsgenossenschaft mit

    Denn die Beschwerdebegründung darf sich nicht auf die bloße Behauptung der Verfassungswidrigkeit beschränken, sondern muss unter Berücksichtigung und Auswertung der Rechtsprechung des BVerfG und des BSG zu der oder den als verletzt erachteten Verfassungsnormen in substanzieller Argumentation darlegen, welche gesetzlichen Regelungen welche Auswirkungen haben und woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergibt (vgl Senatsbeschluss vom 11.5.2010 - B 13 R 589/09 B - Juris RdNr 16).
  • BSG, 16.03.2017 - B 3 KR 43/16 B

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege in einer Werkstatt für behinderte

    Ein Klärungsbedarf ist nicht mehr gegeben, wenn zur Auslegung vergleichbarer Regelungen schon höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte dafür geben, wie die konkret aufgeworfene Frage zu beantworten ist (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8; SozR 3-1500 § 146 Nr. 2; BSG Beschlüsse vom 11.5.2010 - B 13 R 589/09 B - Juris; vom 9.9.2010 - B 13 R 173/10 B - Juris; vom 7.12.2010 - B 11 AL 74/10 B - Juris; vom 19.4.2011 - B 13 R 187/10 B - SozR 4-5050 § 22 Nr. 11; vom 25.5.2011 - B 4 AS 29/11 B - Juris) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2018 - L 29 AS 1928/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten -

    Darauf, ob das BSG die aufgeworfenen Rechtsfragen bereits ausdrücklich entschieden hat, kommt es indes nicht an, soweit sich, wie hier, in Bezug auf die sich stellenden bzw. formulierten Rechtsfragen ausreichende Anhaltspunkte aus höchstrichterlichen Entscheidungen oberster Bundesgerichte dafür ergeben, wie diese zu beantworten sind (vgl. BSG, Beschlüsse vom 11. Mai 2010 - B 13 R 589/09 B - juris m.w.N. und vom 21. Januar 1993 - 13 BJ 207/92 - juris Rn. 2).".
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